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Ausschreibung zum BEZIRKSPOKALSCHIESSEN 2010 im KO-SYSTEM

1.
Eine Vereinsmannschaft besteht aus maximal 10 Schützen, wobei 5 in die Wertung kommen. Also fünf Streichschützen pro Mannschaft. Teilnahmeberechtigt ist jeweils nur eine Mannschaft pro Verein des Bezirkes 15.

2.
Jedem Verein ist es überlassen, seine Mannschaft aus allen Klassen zusammen zustellen.

3.
In die Mannschaft dürfen nur Schützen eingebaut werden, die den Rundenwettkampf oder die Meisterschaft (LG oder LP) des abgelaufenen Sportjahres für den antretenden Verein geschossen haben. Wer sich für eine Mannschaft entschieden hat, kann diese während des laufenden Wettbewerbes nicht mehr wechseln. Es können während des laufenden Wettbewerbes Schützen ausgewechselt werden, aber nicht während des laufenden Wettkampfes.

4.
Der Wettbewerb wird im Ko-System geschossen. Es werden vor Beginn in einer öffentlichen und allen beteiligten Vereinen bekannt gegebenen Veranstaltung die Mannschaften ausgelost, die in der ersten Runde gegeneinander antreten.

5.
Der zuerst gezogene Verein hat Heimrecht und hat für die Bereitstellung der Scheiben zu sorgen.

6.
Es wird ein 40-Schuß-Programm absolviert (pro Scheibe 2 Schuss) und am Ende des Wettkampfes von den Mannschaftsführern ausgewertet. Das Ergebnis wird dem Bezirkssportleiter spätestens nach 2 Tagen übermittelt. Der Verlierer scheidet aus; der Gewinner kommt in die nächste Runde. Bei Ringgleichheit gelten wie in allen anderen Fragen die Regeln der Sportordnung, d.h. es werden die letzten Serien pro Mannschaft zum Entscheid herangezogen. Entsteht nach einem Durchgang eine ungleiche Teilnehmerzahl, (z.B. erste Runde 18 - zweite Runde 9 Vereine), kommt zusätzlich der Verein eine Runde weiter, der unter den Verlierern die meisten Ringe geschossen hat.

7.
Geschossen wird mit Luftgewehr oder Luftpistole. Beide Waffenarten sind gleichgestellt.

8.
Tritt eine Mannschaft nicht termingerecht an, so scheidet diese aus und der Gegner kommt eine Runde weiter.

9.
Der Bezirk legt die Terminierung fest. Als Austragungszeitraum ist die Zeit zwischen den Bezirksmeisterschaften und den Sommerferien vorgesehen.

10.
Der Sieger erhält einen vom Bezirk gestifteten Pokal. Dieser geht nach 3-maligem Gewinn in Folge oder 4-maligem Gewinn außer der Reihe in den Besitz des Vereins über.

11.
Als Schiedsgericht fungiert der Bezirksvorstand unter der Leitung des Bezirkssportleiters.

Mit Schützengruß

Der Bezirksvorstand

 
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